RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0138

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Veröffentlicht am 22.03.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z7;
GewO 1973 §40 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2744/79 E 17. Oktober 1980 VwSlg 10265 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Tatbestandsmäßig für eine Bestrafung nach § 367 Z 7 GewO 1973 ist ausschließlich das erfolgte genehmigungslose Übertragen der Ausübung eines konzessionierten Gewerbes an einen Pächter, nicht aber etwa auch die anschließende Unterlassung des Beseitigens eines derart geschaffenen gesetzwidrigen Zustandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040138.X01

Im RIS seit

20.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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