RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0157 B 18. Mai 1987 VwSlg 12470 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wird eine vorläufige Beschlagnahme durch einen förmlichen (Beschlagnahmebescheid) Bescheid bestätigt, o ist die vorläufige Beschlagnahme nicht mehr selbstständig existent und kann daher auch nicht mehr unmittelbar Objekt einer Beschwerde sein (Hinweis auf Rechtsprechung des VfGH). Das Beschwerdeverfahren ist als gegenstandslos geworden einzustellen, jedoch ist der Bf nicht klaglos gestellt (Hinweis B VwGH 30.6.1980, 0260/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040189.X01

Im RIS seit

13.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten