RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z60;

Rechtssatz

Als "triftige Gründe" iSd § 367 Z 60 GewO 1973 können nur solche angesehen werden, die bei einer Rechtsgüterabwägung ein nach dieser Bestimmung inkriminiertes Täterverhalten als gerechtfertigt erscheinen lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040166.X02

Im RIS seit

22.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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