RS Vwgh 1988/3/22 84/07/0391

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §81;

Rechtssatz

Die "Vorteile" einer nachträglichen Einbeziehung für die Liegenschaftseigentümer sind jene, welche aus einer mit einer Mitgliedschaft verbundenen Anteilnahme am Genossenschaftszweck (und nicht allein aus letzterer), erwachsen können. Der tatsächlich bereits bestehende Anschluss an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft steht daher der Einbeziehung als Mitglied in diese gem § 81 Abs 2 WRG nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070391.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten