RS Vwgh 1988/3/22 87/04/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Die Begründung der Strafbemessung muss jeweils ausdrücklich zur Frage des Vorliegens von Milderungsgründen Stellung nehmen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040166.X05

Im RIS seit

22.03.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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