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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Im Zurücknahmeverfahren nach § 7 oder nach § 17 KflG sind Parteirechte anderer Kraftfahrlinienunternehmer als des betroffenen Unternehmers nicht vorgesehen. Anderen Kraftfahrlinienunternehmern steht insbesondere kein - mit Anspruch auf Sachentscheidung verbundenes - Recht zur Antragstellung betreffend die Zurücknahme einer Konzession eines anderen Kraftfahrlinienunternehmers zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030271.X01Im RIS seit
11.07.2001