RS Vwgh 1988/3/23 88/03/0014

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;
StVO 1960 §91 Abs1;

Rechtssatz

Eine dem Grundeigentümer nach § 91 Abs 1 StVO aufgetragene Maßnahme stellt einen vom Gesetzgeber im Interesse der Verkehrssicherheit für zulässig erklärten Eingriff in das Eigentum dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030014.X04

Im RIS seit

15.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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