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10/10 GrundrechteNorm
MRKZP 01te Art1;Rechtssatz
Eine dem Grundeigentümer nach § 91 Abs 1 StVO aufgetragene Maßnahme stellt einen vom Gesetzgeber im Interesse der Verkehrssicherheit für zulässig erklärten Eingriff in das Eigentum dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030014.X04Im RIS seit
15.09.2006Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018