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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §19;Rechtssatz
Erhebungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten sind entbehrlich, wenn die Behörde von den diesbezüglichen Angaben des Beschuldigten aus Anlass der Anzeigeerstattung ausgegangen ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020199.X02Im RIS seit
24.11.2005