RS Vwgh 1988/3/23 87/02/0199

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §25;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Erhebungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten sind entbehrlich, wenn die Behörde von den diesbezüglichen Angaben des Beschuldigten aus Anlass der Anzeigeerstattung ausgegangen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020199.X02

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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