RS Vwgh 1988/3/23 88/01/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Bei Änderung jener Rechtsvorschriften, die "tragend" für die frühere Entscheidung waren, kann in die Rechtskraft von verwaltungsbehördlichen Bescheiden eingegriffen werden. (Hinweis auf E 5.2.1986, 85/09/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010001.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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