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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen über die Gestaltung der Begründung eines Bescheides, mit dem die Anerkennung ausländischer Prüfungen nur unter Bedingungen erteilt wird.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180036.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012