RS Vwgh 1988/3/23 87/02/0206

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §26a Abs4;

Rechtssatz

Ist das Abstellen des Postfahrzeuges in "erster Spur" (sohin am Fahrbahnrand) faktisch und rechtlich möglich gewesen, ohne das sich ein Anhaltspunkt dafür bietet, dass damit den Erfordernissen des "Betriebseinsatzes" nicht Rechnung getragen hätte werden können, so stellt sich die Frage nach der wesentlichen Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs nicht mehr. (Hinweis auf E vom 13.6.1985, 85/02/0049)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020206.X01

Im RIS seit

24.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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