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Öff Verkehr - KraftfahrlinienNorm
VwGG §42 Abs2 litaRechtssatz
Wurde der angefochtene Bescheid ausschließlich auf einen anderen Bescheid gestützt, dieser aber vom VwGH aufgehoben, so bewirkt dies wegen des untrennbaren Zusammenhanges die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030272.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022