RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0272

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Öff Verkehr - Kraftfahrlinien
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §42 Abs2 lita
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGG §42 Abs3

Rechtssatz

Wurde der angefochtene Bescheid ausschließlich auf einen anderen Bescheid gestützt, dieser aber vom VwGH aufgehoben, so bewirkt dies wegen des untrennbaren Zusammenhanges die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030272.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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