RS Vwgh 1988/3/23 87/01/0185

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §38;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §35 Abs4 idF 1986/029;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §5a Abs1 idF 1986/029;

Rechtssatz

Unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist. (Bei den im vorliegenden Fall gem § 35 Abs 4 Stmk VeranstaltungsG erteilten Aufträgen zur Beibringung von Sachverständigengutachten ging es nicht um die Klärung von Vorfragen, sondern um die Beschaffung von Beweismitteln, deren Vorlage das Gesetz ausdrücklich dem Bewilligungswerber zur Pflicht macht.)

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigengutachten Parteiengehör Rechtliche Würdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010185.X01

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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