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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist. (Bei den im vorliegenden Fall gem § 35 Abs 4 Stmk VeranstaltungsG erteilten Aufträgen zur Beibringung von Sachverständigengutachten ging es nicht um die Klärung von Vorfragen, sondern um die Beschaffung von Beweismitteln, deren Vorlage das Gesetz ausdrücklich dem Bewilligungswerber zur Pflicht macht.)
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigengutachten Parteiengehör Rechtliche Würdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010185.X01Im RIS seit
02.06.2005