RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0272

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1988
beobachten
merken

Index

Öff Verkehr - Kraftfahrlinien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §13 Z2
KflG 1952 §5 Abs1 litc
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde den Antrag des Bf auf Zustellung des Bescheides über die Verleihung der Konzession an den Mitbeteiligten mit der Begründung zurückgewiesen, mit Bescheid derselben Behörde (datiert 12 Tage früher als der angefochtene Bescheid) sei die Konzession des Antragstellers gemäß § 7 KflG zurückgenommen worden, so ist kein Umstand ersichtlich, demzufolge ein Abspruch des Beschwerdeführers auf Zustellung dieses Bescheides selbst im Falle der Aufhebung des angefochtenen Zurückweisungsbescheides von vornherein ausgeschlossen wäre. Es lässt sich daher nicht der Standpunkt vertreten, dass eine meritorische Prüfung des angefochtenen Bescheides keinen Einfluss auf die Rechtsstellung des Bf hätte. Die Beschwerde ist daher unter dem Gesichtspunkt der Berechtigung ihrer Erhebung zulässig.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030272.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten