Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;Rechtssatz
Das Teströhrchen der Drägerwerk AG vom Typ CH 237 entspricht nicht dem § 1 der V BGBl 3/1961, weil bei einer den Markierungsring erreichenden Verfärbung ein ungefährer Wert von 0,7%o Blutalkoholgehalt angenommen werden kann (VwGH 22.1.1988, 86/18/0119). Aus der Gebrauchanweisung für dieses Röhrchen ergibt sich nicht, welche Bedeutung es hat, wenn die Verfärbung den Markierungsring um ca. 1 mm übersteigt. Aufhebung wegen Verfahrensmängeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020042.X01Im RIS seit
09.11.2005