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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Unterlassung der fristgerechten Beibringung der geforderten Sachverständigengutachten (hier: Über Bauart, Wirkungsweise und Betriebssicherheit der Spielapparate, zum Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen nach dem stmk VeranstaltungsG) berechtigt die Behörde, eine abweisliche Sachentscheidung zu treffen, weil die fehlende Mitwirkung der Partei jedenfalls dort, wo sie gesetzlich geboten ist, die Behörde von der Pflicht zu weiteren amtswegigen Ermittlungen enthebt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010185.X02Im RIS seit
02.06.2005