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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §91 Abs1;Rechtssatz
§ 91 Abs 1 StVO bildet keine Grundlage dafür, dem Grundeigentümer über die in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehend das Anbringen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs vorzuschreiben und ihm die Kosten oder einen Anteil an den Kosten für eine solche Einrichtung aufzuerlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988030014.X01Im RIS seit
15.09.2006Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018