RS Vwgh 1988/3/23 88/03/0014

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §91 Abs1;
VStG §32 Abs1;

Rechtssatz

§ 91 Abs 1 StVO bildet keine Grundlage dafür, dem Grundeigentümer über die in dieser Bestimmung vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehend das Anbringen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs vorzuschreiben und ihm die Kosten oder einen Anteil an den Kosten für eine solche Einrichtung aufzuerlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030014.X01

Im RIS seit

15.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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