RS Vwgh 1988/3/23 88/01/0001

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
SpielapparateNov Stmk 1986 Art2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird gem Art 2 Abs 3 Stmk VeranstaltungsG-Novelle ein neuer Antrag um Genehmigung gestellt, so ist nach den neu eingeführten Vorschriften der Spielapparatenovelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb der vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes genehmigten Spielstuben und Spielsalons gegeben sind oder nicht. Hätte der Gesetzgeber den Weiterbetrieb auf Grund von Genehmigungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes erteilt worden waren, unbeschränkt dulden wollen, so hätte er nicht in beiden Sätzen der zitierten Bestimmung das Wort "vorläufig" für das Recht auf Weiterführung gebraucht. Dies ist auch daraus zu erschließen, daß der Gesetzgeber in der Übergangsregelung eine Genehmigung als erforderlich anordnet. Der Eingriff durch den Gesetzgeber in bestehende Genehmigungsbescheide ist nicht rechtswidrig.

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010001.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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