RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0183

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §50 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0088/63 E 9. Mai 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde ist in keiner Weise daran gebunden, im Verwaltungsstrafverfahren die gleiche oder ungefähr gleich hohe Strafe zu verhängen, wie sie für die Einhebung durch Organe der öffentlichen Aufsicht nach § 50 VStG im vorhinein festgesetzt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030183.X01

Im RIS seit

19.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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