RS Vwgh 1988/3/23 88/03/0014

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §91 Abs1;
StVO 1960 §98 Abs3;

Rechtssatz

§ 91 Abs 1 StVO schließt die Anwendung des § 98 Abs 3 leg cit nicht aus. Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat die Behörde sowohl nach § 91 Abs 1 als auch nach § 98 Abs 3 StVO vorzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030014.X03

Im RIS seit

15.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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