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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §106a;Rechtssatz
Da außer dem erhöhten Hauptmietzins auch die auf ihn entfallende Umsatzsteuer zu leisten ist, ist bei der Ausmessung des Abgeltungsbetrages deshalb neben dem Betrag um den der erhöhte Hauptmietzins das Vierfache des gesetzlichen Hauptmietzinses übersteigt, auch die auf ihn entfallende Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986130078.X02Im RIS seit
23.03.1988