RS Vwgh 1988/3/23 88/02/0001

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §52;

Rechtssatz

Mit dem Hinweis auf im Verwaltungsverfahren nicht vorgelegte Gegengutachten (wissenschaftliche Äußerungen) kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Unschlüssigkeit eines von der Behörde als schlüssig anzusehendes Gutachtens nicht dargetan werden.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020001.X02

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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