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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit dem Hinweis auf im Verwaltungsverfahren nicht vorgelegte Gegengutachten (wissenschaftliche Äußerungen) kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Unschlüssigkeit eines von der Behörde als schlüssig anzusehendes Gutachtens nicht dargetan werden.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020001.X02Im RIS seit
06.09.2006