RS Vwgh 1988/3/23 87/03/0055

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §101 Abs1 lita;
VStG §19;

Rechtssatz

Ein Formblatt "Evidenz/Strafkartei" unter der Bezeichnung "Fa. Josef H.", in dem als verletzte Verwaltungsvorschriften lediglich "StVO" und "KFG" angeführt sind, lässt nicht erkennen, ob es sich um die Strafkartei betreffend Josef H. handelt, und wenn ja, ob eine im Hinblick auf eine Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG einschlägige Vorstrafe vorliegt.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030055.X04

Im RIS seit

23.03.1988

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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