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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein Formblatt "Evidenz/Strafkartei" unter der Bezeichnung "Fa. Josef H.", in dem als verletzte Verwaltungsvorschriften lediglich "StVO" und "KFG" angeführt sind, lässt nicht erkennen, ob es sich um die Strafkartei betreffend Josef H. handelt, und wenn ja, ob eine im Hinblick auf eine Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG einschlägige Vorstrafe vorliegt.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030055.X04Im RIS seit
23.03.1988Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011