RS Vwgh 1988/3/23 87/01/0267

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §46;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1986/555;
MRK Art8;

Rechtssatz

Hat die Gattin eines Zeitungskolporteurs in Kenntnis der Praxis der Passbehörden, Ehefrauen von Zeitungskolporteuren die Ausstellung von Sichtvermerken zu verweigern, in einem Ansuchen um Erteilung eines Sichtvermerkes ihren Familienstand mit "ledig" angegeben, so rechtfertigt diese Verhaltensweise nicht die Prognose, die Antragstellerin werde auch weiterhin gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010267.X02

Im RIS seit

13.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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