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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §46;Rechtssatz
Hat die Gattin eines Zeitungskolporteurs in Kenntnis der Praxis der Passbehörden, Ehefrauen von Zeitungskolporteuren die Ausstellung von Sichtvermerken zu verweigern, in einem Ansuchen um Erteilung eines Sichtvermerkes ihren Familienstand mit "ledig" angegeben, so rechtfertigt diese Verhaltensweise nicht die Prognose, die Antragstellerin werde auch weiterhin gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010267.X02Im RIS seit
13.06.2005