RS Vwgh 1988/3/23 88/18/0036

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
KrPflG 1961 §15 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Ansicht, eine genaue Begründung müsse in einem Nostrifikationsbescheid unterbleiben, nicht zuletzt, um die betreffende ausländische Ausbildung nicht zu sehr herabzumindern oder ganz abzuwerten, ist mit den Grundsätzen des österreichischen Verwaltungsverfahrens nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinSpruch und BegründungBegründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180036.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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