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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Ausführungen über die relative Notwendigkeit der Feststellung einer richtigen Tatzeit im Verhältnis zu den Verteidigungsrechten des Beschuldigten und der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis auf E 19.12.1985, 85/02/0165, 24.10.1986, 86/18/0111, 14.5.1987, 87/02/0047; (hier: Die vom Beschuldigten begangene Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO lag zeitlich vor dem von der Behörde festgestellten Tatzeitpunkt).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung falsche AngabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180063.X01Im RIS seit
23.08.2006