Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Formulierung im Gutachten, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nicht so zu verstehen, dass "letzte Unsicherheitsfaktoren" vorhanden sind.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020001.X01Im RIS seit
06.09.2006