RS Vwgh 1988/3/23 88/02/0001

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Veröffentlicht am 23.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Die Formulierung im Gutachten, "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nicht so zu verstehen, dass "letzte Unsicherheitsfaktoren" vorhanden sind.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020001.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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