RS Vwgh 1988/3/24 88/09/0036

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Veröffentlicht am 24.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs2;
AVG §63 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1512/59 B 10. September 1959 VwSlg 5041 A/1959 RS 1

Stammrechtssatz

Der einfachen Ladung kommt lediglich die Bedeutung einer verfahrensrechtlichen Anordnung zu, gegen die eine abgesonderte Berufung nicht zulässig ist. Sie kann daher auch nicht abgesondert von der Hauptsache vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988090036.X02

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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