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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein der Partei zuzurechnendes Verschulden des RA liegt vor, wenn dieser nicht das endgültig fertiggestellte Original einer Eingabe unterfertigt hat, sondern Korrekturen oder Ergänzungen (Fertigstellung des Kopfes) einem Konzipienten überließ (Hinweis auf E vom 23.5.1985, 85/06/0003). Daher kann eine telefonische Überwachung als nicht ausreichend angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060036.X01Im RIS seit
09.11.2006