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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §34 Abs1Beachte
Rechtssatz
Die Behauptungen, ....." die Behörde handle wie im Polizeistaat oder wie in Ostblockstaaten, sie verwende Gestapo-Methoden, sie handle nicht nur rechtswidrig, sondern missachte darüber hinaus prinzipiell das Rechtsstaatsgebot, und bediene sich Methoden, wie sie nur in Staaten angewendet werden, die den Vorstellungen von einem Rechtsstaat diametral widersprechen ..." gehen über eine vertretbare Kritik am Verhalten der Behörde weit hinaus und stellen sich als Ordnungswidrigkeit iSd § 34 Abs 3 AVG dar (Hinweis auf E 11.12.1985, 84/03/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110271.X02Im RIS seit
15.03.2021Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021