RS Vwgh 1988/3/25 88/11/0011

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Veröffentlicht am 25.03.1988
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §18;
ZDG 1986 §18a;
ZDG 1986 §19 Abs3;

Rechtssatz

Die bloße Tatsache, dass der Zivildiener den Grundlehrgang nach § 18a ZDG nicht absolviert hat, nimmt ihm nicht die Eignung, an der ihm zugewiesenen Einrichtung die ihm dort abverlangten Dienste zu leisten. Sie ist daher kein Grund zur Unterbrechung des Zivildienstes iS des § 19 Abs 3 ZDG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110011.X02

Im RIS seit

02.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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