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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Der Zivildienstpflichtige hat einen Rechtsanspruch darauf, den Zivildienst - abgesehen von den in § 7 Abs 2 ZDG genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung wird er in seinen Rechten verletzt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110011.X01Im RIS seit
02.02.2007Zuletzt aktualisiert am
02.01.2012