RS Vwgh 1988/3/25 88/11/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1;
ZDG 1986 §19 Abs3;
ZDG 1986 §7 Abs2;

Rechtssatz

Der Zivildienstpflichtige hat einen Rechtsanspruch darauf, den Zivildienst - abgesehen von den in § 7 Abs 2 ZDG genannten Ausnahmen - ohne Unterbrechung zu leisten. Durch eine rechtswidrige Unterbrechung wird er in seinen Rechten verletzt.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110011.X01

Im RIS seit

02.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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