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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §34 Abs1Beachte
Rechtssatz
Verweigert der Bestrafte Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, so ist es nicht unzulässig aus der beruflichen Stellung des Bestraften als Angestellter den Schluss zu ziehen, dass sein Einkommen nicht besonders niedrig sei.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110271.X06Im RIS seit
15.03.2021Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021