RS Vwgh 1988/3/25 87/11/0011

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Veröffentlicht am 25.03.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art131a;
KFG 1967 §76 Abs1;

Rechtssatz

Die Nichtausfolgung einer Bestätigung über die Führerscheinabnahme ist kein selbständig anfechtbarer Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt iSd Art 131 a B-VG. Es handelt sich dabei vielmehr um einen unselbstständigen Teilakt der Führerscheinabnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110011.X02

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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