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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Nichtausfolgung einer Bestätigung über die Führerscheinabnahme ist kein selbständig anfechtbarer Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt iSd Art 131 a B-VG. Es handelt sich dabei vielmehr um einen unselbstständigen Teilakt der Führerscheinabnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110011.X02Im RIS seit
26.05.2006