RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0140

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 litd;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0039 E 6. April 1987 VwSlg 12435 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

§ 19 Abs 4 lit d ForstG gibt dem Eigentümer des Nachbarwaldes nur die rechtliche Möglichkeit, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz seines Waldes vor DURCH DIE RODUNG hervorgerufene nachteilige Einwirkungen durchzusetzen. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Hintanhaltung von nachteiligen Einwirkungen, die von jenem Projekt (hier: Errichtung der Autobahn) ausgehen, für welches die Rodung bewilligt wird, besteht im Rodungsverfahren nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100140.X04

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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