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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/10/0039 E 6. April 1987 VwSlg 12435 A/1987 RS 1Stammrechtssatz
§ 19 Abs 4 lit d ForstG gibt dem Eigentümer des Nachbarwaldes nur die rechtliche Möglichkeit, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz seines Waldes vor DURCH DIE RODUNG hervorgerufene nachteilige Einwirkungen durchzusetzen. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Hintanhaltung von nachteiligen Einwirkungen, die von jenem Projekt (hier: Errichtung der Autobahn) ausgehen, für welches die Rodung bewilligt wird, besteht im Rodungsverfahren nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100140.X04Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017