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Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzNorm
B-VG Art18 Abs1Rechtssatz
Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, bei der Regelung der Erlassung von Bescheiden nicht nur in baurechtlichen Vorschriften an den Flächenwidmungsplan als ein zu berücksichtigendes Sachverhaltselement anzuknüpfen und diesem solcherart "Tatbestandwirkung" zuzuerkennen, sondern auch im Landschaftsschutz.
Schlagworte
Auslegung Diverses VwRallg3/5 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100151.X03Im RIS seit
20.08.2021Zuletzt aktualisiert am
20.08.2021