RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0151

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Index

Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
B-VG Art130 Abs2
B-VG Art18 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Gebundene Entscheidungen unterliegen den Legalitätsgebot, sodaß hiebei die Beisetzung von Nebenbestimmungen nur zulässig ist, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind (hier: Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Bewilligung unter einer Bedingung).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Spruch und Begründung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100151.X05

Im RIS seit

20.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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