Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs1;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:89/10/0110 E 13. November 1989 VwSlg 13061 A/1989;Rechtssatz
Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand im Gesetz nicht vorgesehen.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesVorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem BegehrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100155.X07Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019