RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0155

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §49 Abs1;
VwGG §49 Abs2;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:89/10/0110 E 13. November 1989 VwSlg 13061 A/1989;

Rechtssatz

Eine Vergütung der Umsatzsteuer ist neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwand im Gesetz nicht vorgesehen.

Schlagworte

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesVorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100155.X07

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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