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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:89/10/0110 E 13. November 1989 VwSlg 13061 A/1989;Rechtssatz
Der Inhaber einer Anlage, die als Verursachung der Gefährdung der Waldkultur in Betracht kommt, hat als Adressat einer Feststellung gem § 51 Abs 1 ForstG keinen Anspruch darauf, dass auch dem Inhaber (den Inhabern) einer anderen (anderer) nach den konkreten Umständen in Betracht kommenden Anlage(n) gegenüber ein Bescheid nach dieser Gesetzesstelle ergeht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100155.X04Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019