RS Vwgh 1988/3/28 87/10/0155

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Veröffentlicht am 28.03.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §56;
ForstG 1975 §51 Abs1;
ForstG 1975 §51 Abs2;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:89/10/0110 E 13. November 1989 VwSlg 13061 A/1989;

Rechtssatz

Der Inhaber einer Anlage, die als Verursachung der Gefährdung der Waldkultur in Betracht kommt, hat als Adressat einer Feststellung gem § 51 Abs 1 ForstG keinen Anspruch darauf, dass auch dem Inhaber (den Inhabern) einer anderen (anderer) nach den konkreten Umständen in Betracht kommenden Anlage(n) gegenüber ein Bescheid nach dieser Gesetzesstelle ergeht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100155.X04

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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