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EStGNorm
EStG 1972 §22Rechtssatz
Übersetzer ist nur derjenige, der ein Schriftwerk von einer menschlichen Sprache in eine andere menschliche Sprache überträgt. Die Übertragung eines schriftlichen Datenflußplanes in für einen Computer verständliche Zeichen und Angaben stellt nicht die Tätigkeit eines Übersetzers dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130202.X02Im RIS seit
20.05.2022Zuletzt aktualisiert am
20.05.2022