RS Vwgh 1988/4/6 87/13/0202

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1988
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Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22

Rechtssatz

Übersetzer ist nur derjenige, der ein Schriftwerk von einer menschlichen Sprache in eine andere menschliche Sprache überträgt. Die Übertragung eines schriftlichen Datenflußplanes in für einen Computer verständliche Zeichen und Angaben stellt nicht die Tätigkeit eines Übersetzers dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130202.X02

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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