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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Handelt es sich bei der im Spruch eines Bescheides angeführten Auflage nur um eine Paraphrase eines Gesetzestextes (hier: § 11 Abs 1 Stmk KAG), so stellt die Auflage eine den zu beurteilenden Sachverhalt nur in rechtlich ungenügender Weise erfassende Leerformel dar.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018