RS Vwgh 1988/4/8 88/18/0046

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Veröffentlicht am 08.04.1988
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Index

L94406 Krankenanstalt Spital Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
KAG Stmk 1957 §11 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Handelt es sich bei der im Spruch eines Bescheides angeführten Auflage nur um eine Paraphrase eines Gesetzestextes (hier: § 11 Abs 1 Stmk KAG), so stellt die Auflage eine den zu beurteilenden Sachverhalt nur in rechtlich ungenügender Weise erfassende Leerformel dar.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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