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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0353/67 E 30. Juni 1969 VwSlg 7615 A/1969 RS 3Stammrechtssatz
Das Gutachten eines Amtsachverständigen kann ohne Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen mit der Behauptung, es widerspreche den Erfahrungen der Wissenschaft nur dann von einer Partei mit Erfolg bekämpft werden, wenn erwiesen wird, daß das Vorbringen dieser Partei selbst auf dem Niveau eines wissenschaftlichen Gutachtens steht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverständiger GutachtenGutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018