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L94406 Krankenanstalt Spital SteiermarkNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Das Gesetz schreibt nicht eine räumliche Mindestgrösse eines Intensivbereiches vor. Eine räumliche Beengtheit kann daher keinen Grund zur Versagung der Bewilligung für einen Intensivbereich darstellen (hier: auch Sachverständige haben keine räumliche Mindestgröße vorgeschrieben).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2018