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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §14;Rechtssatz
Es liegt in der Natur des Zusammenlegungsplanes, dass es regelmäßig mehrere Möglichkeiten der Gestaltung der Abfindungen im Zusammenlegungsplan geben wird, die dem Gesetz entsprechen (Hinweis auf E 3.3.1987, 86/07/0248). Eine erfolgreiche Beschwerdeführung vor dem VwGH setzt jedoch über die Darstellung solcher Möglichkeiten hinaus voraus, dass die im Zusammenlegungsplan gewählte Lösung im Gegensatz zu anderen Alternativen als dem Gesetz NICHT entsprechend zu beurteilen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070143.X03Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015