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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das NÖ LStG kennt ausdrücklich keine Regelung für den Fall, dass durch den Straßenbau Niveauveränderungen zu anschließenden Grundflächen entstehen, wie dies § 26 NÖ BauO vorsieht. Einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Straßenniveaus räumt das NÖ LStG dem Anlieger nicht ein.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988050019.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009