RS Vwgh 1988/4/12 88/05/0019

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §26 idF 8200-1;
BauRallg;
LStG NÖ 1979 §13 idF 8500-1;
LStG NÖ 1979 §14 idF 8500-1;
LStG NÖ 1979 §6 idF 8500-1;

Rechtssatz

Das NÖ LStG kennt ausdrücklich keine Regelung für den Fall, dass durch den Straßenbau Niveauveränderungen zu anschließenden Grundflächen entstehen, wie dies § 26 NÖ BauO vorsieht. Einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Straßenniveaus räumt das NÖ LStG dem Anlieger nicht ein.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050019.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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