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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §14a Abs1;Beachte
Vorgeschichte:84/07/0390 E 11. Februar 1986;Rechtssatz
Für die Bemessung der Entschädigung nach § 20 Abs 1 und 4 OÖ FlVfLG ist ausschließlich auf die vorübergehenden Minderwerte einzelner übernommener Grundstücke bzw auf die aus einer vorübergehend nicht ordnungsgemäßen Bewirtschaftungsmöglichkeit einzelner oder aller übernommener Grundflächen resultierenden Nachteile abzustellen, wobei in keinem der beiden Fälle die Herstellung eines Bezuges zum Altbestand der betreffenden Partei gesetzlich vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070176.X02Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015