RS Vwgh 1988/4/12 87/07/0176

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §14a Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §20 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §20 Abs4;

Beachte

Vorgeschichte:84/07/0390 E 11. Februar 1986;

Rechtssatz

Für die Bemessung der Entschädigung nach § 20 Abs 1 und 4 OÖ FlVfLG ist ausschließlich auf die vorübergehenden Minderwerte einzelner übernommener Grundstücke bzw auf die aus einer vorübergehend nicht ordnungsgemäßen Bewirtschaftungsmöglichkeit einzelner oder aller übernommener Grundflächen resultierenden Nachteile abzustellen, wobei in keinem der beiden Fälle die Herstellung eines Bezuges zum Altbestand der betreffenden Partei gesetzlich vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070176.X02

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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