RS Vwgh 1988/4/12 88/07/0040

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z1;
AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z2;
AVG §70 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0048 88/07/0041

Rechtssatz

Die Festlegung und Katalogisierung von Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft ist von § 7 Abs 2 Z 1 und 2 AgrBehG nicht erfasst, sodass in einer solchen Angelegenheit die Anrufung des ObAS nicht in Betracht kommt. In einem solchen Fall ist die Berufung an den ObAS gegen einen die Wiederaufnahme eines Verfahrens zurückverweisenden Bescheid unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070040.X01

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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