RS Vwgh 1988/4/12 87/07/0176

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Veröffentlicht am 12.04.1988
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §14a Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §20 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §20 Abs4;

Beachte

Vorgeschichte:84/07/0390 E 11. Februar 1986;

Rechtssatz

Es ist rechtlich verfehlt, für eine von einer Partei übernommene, infolge Vernässung mit niedriger Bonität bewertete Fläche über den Ausgleich in Form einer Flächenmehrzuteilung hinaus auch noch eine Entschädigung dafür zu gewähren, um die Ertragsdifferenz zu einer in eine hohe Wertklasse eingestuften Altbestandsfläche auszugleichen. Weder Abs 1 noch Abs 4 des § 20 OÖ FlVfLG bieten einem solchen Ertragsdifferenz-Ausgleich eine hinreichende Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070176.X03

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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