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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Wurde eine Berufung "als unzulässig zurückgewiesen", also ein verfahrensrechtl Bescheid erlassen, so kann nur die Frage der Rechtmässigkeit dieser Zurückweisung Thema des verwaltungsgerichtl Verfahrens sein (hier war daher nicht zu erörtern, ob die Behörde I. Instanz zu Recht von einem Anwendungsfall des § 49 Abs 1 Wr BauO ausgegangen ist und auf das diesbezügliche Beschwerdevorbringen war daher nicht einzugehen).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinRechtsnatur und Rechtswirkung der BerufungsentscheidungInstanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und MutwillensstrafenBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050204.X01Im RIS seit
08.03.2006Zuletzt aktualisiert am
03.10.2012