RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0225

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0071 B 10. Juni 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Klaglosstellung im Sinne der § 33 Abs 1 VwGG und § 56 erster Satz VwGG liegt nur vor, wenn der mit Beschwerde angefochtene Bescheid mit einem formellen Akt aus dem Rechtsbestand eliminiert wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030225.X04

Im RIS seit

28.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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